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Aufgrund der neuen, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 2. September in Kraft tritt und bis einschließlich 1. Oktober gilt, fallen bei einer 7-Tage-Inzidenz > 35 auch Bibliotheken unter den 3G-Grundsatz. Hieraus ergeben sich folgende neue Regelungen:
- Für das Betreten des Gebäudes gilt die 3G-Regel. Bitte weisen Sie an der Infotheke nach, dass Sie genesen, geimpft oder getestet sind.
- Das Tragen einer medizinischen Maske (z.B. OP-Maske) ist im gesamten Gebäude, außer am Arbeitsplatz, verpflichtend.
- Auf den Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Benutzern ist zu achten.