Provenienzen

Die Provenienzdatei

Das Wissen um die Herkunft der Bücher ist für die geistes- und kulturwissenschaftlich arbeitenden Wissenschaften oftmals eine wichtige Hilfe. Die Staatliche Bibliothek hat einen Großteil der Provenienzen ihres wertvollen Altbestandes erforscht.

In der Provenienzdatei werden Personen und (unter dem Ort) Institutionen verzeichnet, deren ehemaliger Buchbesitz noch heute in der Staatlichen Bibliothek nachgewiesen werden kann. Unabhängig davon, ob es sich um zur Gänze übernommene Bibliotheken oder auch nur um einzelne Bände handelt.

Obwohl der Bestand hierfür weitgehend systematisch durchgesehen wurde, entspricht die Datei einem vorläufigen Nachweis. Neufunde, Ergänzungen und Korrekturen werden zu laufenden Anpassungen führen.

Grundsätzlich werden alle Personen und Institutionen berücksichtigt, die mit ihren Namen bzw. Monogrammen als Eigentümer, Nutzer, Käufer, Schenker oder Empfänger in den vorhandenen Büchern deutlich werden oder auf die aus sonstigen Anzeichen geschlossen werden muss.

Kriterien hierfür sind:

  • eigenhändige Namenszüge
  • den Erwerb betreffende Notizen
  • graphische und typographische Exlibris
  • Supralibros (Wappensupralibros und einfache Monogrammierungen)
  • typische Kürzel
  • Einbände, alte Signaturen
  • alte Kataloge
  • sonstige archivalische Nachweise.

Zweite und weitere Namensnennungen bleiben unerwähnt, wenn sich die Namensträger nicht näher identifizieren ließen.

Eine Zeitgrenze wird etwa mit dem Jahr 1830 gezogen. Spätere Provenienzen werden nur für größere übernommene Sammlungen sowie bei Exlibriseignern und (in Regensburg) bekannteren Namen aufgenommen.

Zu den Namen werden nach Möglichkeit knappe Erläuterungen gegeben, wie etwa Geburts- und/oder Todesjahr, sonstige biographische Daten besonders mit Bezug auf Regensburg oder Angaben zum Buchbesitz wie das Erwerbungsjahr.

Die Angaben wurden - nicht unbedingt wörtlich - den vorliegenden Exemplaren entnommen und stützen sich außerdem auf die in der Gruppenübersicht aufgeführte Literatur sowie auf die bekannten Nachweisinstrumente: GND, WBIS mit den zitierten Quellen, Allgemeinenzyklopädien, Europ. Stammtafeln, die gedruckten Universitätsmatrikeln, Fachlexika und Hinweisen aus dem Netz.

Der den jeweiligen Namen zuzuordnende Bestand wird mit den Signaturen der Staatlichen Bibliothek angegeben. Er lässt sich so im Regensburger Katalog im einzelnen verifizieren (die mit runder Klammer eingeleitete Bandzählung dabei weglassen!). Bei Sammelbänden ist immer die Signatur des gesamten Bandes genannt, während sich die Provenienz eventuell nur auf einen Teil bezieht.

Bei den Signaturen bedeuten Zusätze in runden Klammern in der Regel Schenker, solche in eckigen Klammern bedeuten Nachbesitzer (häufig nur als Kürzel).

Exlibris und Supralibros (in der Regel nicht bloße Monogramme) werden abgebildet, soweit es die Vorlagen zulassen. Auf Farbe muss hierbei verzichtet werden. Sonstige Eintragungen werden in Einzelfällen als Bild wiedergegeben.

Bei der Bestimmung waren in manchen Fällen hilfreich:

Friedrich Warnecke, Die deutschen Bücherzeichen (Ex-Libris) von ihrem Ursprung bis zur Gegenwart, Berlin 1890; J. Siebmachers großes Wappenbuch, Repr. Neustadt a.d. Aisch. (auch als Digitalisat verfügbar)

Die Datei wird ergänzt durch eine Gruppenübersicht, in der die Personen in eine gewisse systematische Ordnung gebracht werden.

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