Pflichtablieferung
Pflichtablieferung Bayern
Veröffentlichungen, die in Bayern verlegt werden und zur Verbreitung bestimmt sind, sind nach dem bayerischen Pflichtstückegesetz von 1986 vom Verleger bzw. Selbstverleger in zwei Exemplaren an die Bayerische Staatsbibliothek abzugeben:
Bayerische Staatsbibliothek
Abt. Bestandsaufbau und Erschließung
- Pflichtstelle -
Ludwigstraße 16
80328 München
Die Bayerische Staatsbibliothek archiviert jeweils ein Exemplar und gibt das zweite Exemplar nach dem Regional- bzw. Fachprinzip an eine bayerische Bibliothek zur dauerhaften Aufbewahrung weiter. Für den Regierungsbezirk Oberpfalz nimmt üblicherweise die Staatliche Bibliothek Regensburg diese Aufgabe wahr.
Grundlage ist das "Gesetz über die Ablieferung von Pflichtstücken" vom 6.8.1986. Ausführliche Informationen, auch zur Ablieferung elektronischer Publikationen, finden Sie auf den Seiten der Bayerischen Staatsbibliothek.
Pflichtablieferung Bundesrepublik Deutschland
Zudem sind zwei Exemplare an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern:
Deutsche Nationalbibliothek
- Pflichtstelle -
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main
Grundlage ist das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Deutschen Nationalbibliothek.