Reproduktion

Digitalisierungsaufträge

Auf Wunsch werden im Haus, soweit konservatorisch möglich, digitale Scans angefertigt. Weitere Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in unserer Entgelt- und Gebührenordnung (PDF, 1 Seite).

Wenn Sie einen Digitalisierungsauftrag erteilen möchten, lassen Sie uns bitte das unterschriebene Digitalisierungsformular (PDF, 1 Seite) zukommen:

  • per Mail: digi@sb-regensburg.de
  • per Post:
    Staatliche Bibliothek Regensburg
    Gesandtenstr. 13
    93047 Regensburg
  • per Fax: +49 941 630806-28

 

Nichtkommerzielle Nutzung von Digitalisaten

Das Münchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek bietet mit DaFo (Daten für die Forschung) einen weltweit zugänglichen, kostenlosen Downloadservice für hochauflösende Bilder im JPEG-Format mit 300 ppi und – soweit bereits maschinenlesbar vorhanden – für den dazugehörigen Text.

DaFo steht für nichtkommerzielle Zwecke kostenlos zur Verfügung. Eine Anleitung, wie Sie bereits vorhandene Digitalisate downloaden können, finden Sie auf den Seiten der Bayerischen Staatsbibliothek.

Folgende Informationen sind im Rahmen einer Nutzung der DaFo-Daten anzugeben:  

  • Herkunftsnachweis "Staatliche Bibliothek Regensburg". 
  • Signatur des jeweiligen Werks. 
  • Seiten- bzw. Blattzahl der jeweiligen Abbildung. 
  • URN des Digitalisats.


Die Angaben zur korrekten Signatur und URN erhalten Sie auf der Digitalisat-Webseite bzw. im Regensburger Katalog (OPAC).

Beispiel: „Staatliche Bibliothek Regensburg, 999/4Jur.1371, Bl. 1r, urn:nbn:de:bvb:12-bsb11068522-0“.

 

Belegexemplar

Bitte denken Sie daran, der Staatlichen Bibliothek Regensburg ein Belegexemplar Ihrer gedruckten Veröffentlichung an folgende Adresse zukommen zu lassen:

Staatliche Bibliothek Regensburg
Gesandtenstr. 13
93047 Regensburg

Jegliche kommerzielle Nutzung der Digitalisate der Staatlichen Bibliothek Regensburg ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.

Kommerzielle Nutzung von Digitalisaten

Kommerzielle Veröffentlichungen aus Bibliotheksbeständen setzen die vorherige schriftliche Genehmigung der Bibliothek voraus. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an direkt an uns.

Von allen Publikationen wird generell ein Belegexemplar zur Dokumentation erwartet (§ 25 Abs. 2 ABOB). Für kommerzielle Publikationen in gedruckter oder elektronischer Form fällt zusätzlich eine Veröffentlichungsgebühr an.

Die Veröffentlichungs- bzw. Reproduktionsrechte gelten einmalig für den jeweils konkret benannten und vereinbarten Zweck und müssen bei wiederholter Nutzung (auch bei Neuauflagen oder Übersetzungen in andere Sprachen) jeweils erneut eingeholt werden.

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