Die 9. Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung (externer Link) ist heute nachmittag erschienen.
Der § 22 lautet:
"Bibliotheken und Archive sind geschlossen. Abweichend von Satz 1 ist die Öffnung von wissenschaftlichen Bibliotheken zulässig, soweit sichergestellt ist, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann."
Damit bleiben die BSB und die 10 regionalen Staatlichen Bibliotheken geöffnet.