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Die BSB und die 10 regionalen Staatlichen Bibliotheken bleiben weiterhin geöffnet

Die 9. Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung (externer Link) ist heute nachmittag erschienen.

Der § 22 lautet:

"Bibliotheken und Archive sind geschlossen. Abweichend von Satz 1 ist die Öffnung von wissenschaftlichen Bibliotheken zulässig, soweit sichergestellt ist, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann."

Damit bleiben die BSB und die 10 regionalen Staatlichen Bibliotheken geöffnet.

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